Neue Regelung der Maskenpflicht ab Montag, 21.06.2021

Aufgrund der aktuellen Inzidenzlage im Kreis Neuwied gilt, dass ab Montag, dem 21.06.2021, im Unterricht (wenn man an seinem Platz ist) und auf dem Schulhof  k e i n e  Maskenpflicht mehr besteht. In allen anderen Situationen gilt in den Schulen weiterhin die Maskenpflicht. Im Wartebereich am Busbahnhof und in den Schülerbussen besteht nach §9 der CoBeLVO grundsätzlich Maskenpflicht. Weiterhin gelten auch die bisherigen Regelungen zum Halten von Abständen, zur Wegeführung und zur persönlichen Hygiene.

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,

wahrscheinlich haben Sie bzw. habt Ihr bereits im Verlauf der Woche den Medien entnommen, dass in Rheinland-Pfalz Lockerungen hinsichtlich der Maskenpflicht in Schulen in Aussicht gestellt worden sind. Der neue Corona-Hygieneplan des Landes für die Schulen in Rheinland-Pfalz regelt diese Lockerungen konkret und tritt ab dem kommenden Montag in Kraft.

Die wichtigste Änderung vorab: Aufgrund der aktuellen Inzidenzlage im Kreis Neuwied gilt, dass ab Montag, dem 21.06.2021, im Unterricht (wenn man an seinem Platz ist) und auf dem Schulhof  k e i n e  Maskenpflicht mehr besteht. In allen anderen Situationen gilt in den Schulen weiterhin die Maskenpflicht. Weiterhin gelten auch die bisherigen Regelungen zum Halten von Abständen, zur Wegeführung und zur persönlichen Hygiene.

Die Regelungen lauten im Detail:
"Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen unter 35 gilt: Im Freien und während des Unterrichts am Platz besteht  k e i n e  Verpflichtung, eine Maske zu tragen. Die Maskenpflicht gilt weiterhin für alle Personen im gesamten Schulgebäude, bis der Platz im Klassenraum, im Lehrerzimmer oder im Büro erreicht ist.“ (Auszug aus dem Hygieneplan)

Ist in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen größer oder gleich 35, "sind alle Personen auf dem Schulgelände verpflichtet, sowohl im Schulgebäude (Unterrichts- und Fachräume, Flure, Gänge und Treppenhäuser, ... im Verwaltungsbereich, im Lehrerzimmer) als auch im freien Schulgelände die Maske zu tragen. Die Maskenpflicht umfasst grundsätzlich die Zeit des gesamten Schulbesuchs inklusive des Unterrichts." (Auszug aus dem Hygieneplan) 
Die Kreisverwaltung informiert die Schulen über die Entwicklung des Inzidenzwerts und die sich daraus ergebenden Regelungen.

Grundsätzlich steht es selbstverständlich jedem Mitglied der Schülerschaft und des Kollegiums frei, auch am Platz im Klassenraum oder auf dem Schulhof eine Maske zu tragen.

Im Wartebereich am Busbahnhof und in den Schülerbussen besteht nach §9 der CoBeLVO grundsätzlich Maskenpflicht.

Ich wünsche allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft – angesichts des allgemeinen Bestrebens hin zu mehr „Normalität“ im schulischen Leben – weiterhin Gesundheit. Lassen Sie uns weiterhin aufeinander Acht geben und unsere Verantwortung füreinander im Blick behalten.

Ich danke allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft für das sehr verantwortungsvolle Handeln in den vergangenen Monaten der Pandemie. Sie alle haben dazu beigetragen, dass die Schulgemeinschaft des Wiedtal-Gymnasiums die vergangenen, herausfordernden Monate gut und meist gesund bewältigt hat.

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Mehlfeldt
Schulleiter