Aufgaben

Der SEB vertritt die Eltern gegenüber der Schule, der Schulaufsicht und der Öffentlichkeit. Er soll die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule fördern und mitgestalten.

Das Schulgesetz sieht drei Formen der Mitwirkung des SEB vor:

  • Anhören, Benehmen, Zustimmung/ Einvernehmen

SEB Sitzungen

  • finden 4-5 mal im Jahr mit der Schulleitung statt, um aktuelle Themen aus dem Schulleben zu besprechen
  • Hilfe für die Klassenelternsprecher, die Schüler und Eltern bei eventuellen Problemen
  • Unterstützung bei Schulfesten u.ä. Veranstaltungen, z. B. dem Berufsfindungstag
  • Einladung 1x jährlich zur KlassenelternsprecherInnenversammlung
  • ESL – Kreis trifft sich alle 8 Wochen im Eltern-Schüler-Lehrer Kreis
  • spricht offen und vertrauensvoll über Probleme, legt Ziele fest und plant Projekte.
  • Schulbuchausschuss entscheidet mit bei der Auswahl neuer Schulbücher

Schulausschuss

  • Anhörung (Information an den SEB)
    • bei der Erweiterung oder Schließung der Schule
    • bei Namensänderung
    • bei dem Ausschluss eines Schülers, einer Schülerin
  • Benehmen (Austausch von Argumenten; Entscheidung durch die Schulleitung)
    • Bestellung des Schulleiters
  • Einvernehmen (gemeinsame Entscheidung von SEB und Schulleitung)
    • Aufstellen der Hausordnung
  • Teilnahme an Gesamt- und Fachkonferenzen

Arbeitskreise

Der Schulelternbeirat des WTG hat seine Arbeit in Form von Arbeitskreisen organisiert. Folgende Arbeitskreise sind gebildet worden:

  • Arbeitskreis Eltern-Schüler-Lehrer Gespräche (ESL)
  • Digitalisierung
  • Schulbeförderung (Bus)
  • Nachhaltigkeit

Dies ist eine kurze Zusammenfassung der Tätigkeiten des SEB am WTG Neustadt (Wied). Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat eine umfangreiche und sehr informative Zusammenfassung über die generelle Elternmitwirkung im Internet veröffentlicht.

Übersicht Arbeitskreise (Stand Januar 2023)

Förderverein

Der Förderverein des WTG stellt sich vor.

mehr