Hausordnung

I. Wiedtal-Gymnasium Neustadt (Wied)

(Fassung vom 01.05.2010 – mit Ergänzung vom 07.09.2015)

Die Hausordnung des Wiedtal-Gymnasiums soll zu einem verantwortlichen, geregelten und spannungsfreien Miteinander in der Schule beitragen. Sie hat das Ziel, Unfälle zu verhüten, die Einrichtungen vor Schaden zu bewahren und für eine saubere und freundliche Umgebung und damit für ein angenehmes Schulklima und eine positive Lernatmosphäre zu sorgen. Freiheiten werden nur dort eingeschränkt, wo Sicherheit, Rücksicht auf die Gemeinschaft und die Zweckbestimmung der jeweiligen Anlage dies erfordern. Schülerinnen und Schüler, Eltern und das Lehrerkollegium haben sich daher auf Folgendes geeinigt:

1. Sicherheit

Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft müssen sich so verhalten, dass niemand gefährdet werden kann. Dies gilt auch für alle Spiele.

Grundsätzlich nicht gestattet sind

  •  das Werfen von Steinen und Schneebällen
  •  das Rutschen auf Geländern
  •  das Spielen mit großen bzw. harten Bällen
  •  das unbefugte Öffnen von Fenstern und das Hinauslehnen
  •  das Balancieren auf hohen Mauern, dem Brunnen und dergleichen
  •  das Mitbringen von Gegenständen, die als Waffen dienen oder mit Waffen verwechselt werden können, z.B. Klappmesser, Schreckschusspistolen, Druckluftpistolen
  •  sowie insbesondere heftiges Balgen, Boxen, Raufen und Ähnliches, was zu Beeinträchtigungen oder Verletzungen anderer SchülerInnen führen kann.

Als schwerwiegende Gefährdung der MitschülerInnen gilt auch eine Weitergabe von Rauschmitteln aller Art.

Das Betreten von Fach – und Übungsräumen ist ohne Genehmigung einer dafür zuständigen Lehrkraft nicht gestattet. (Benutzung solcher Räume s. Anlage).

Taschen müssen so abgestellt werden, dass Türen, Treppen und Durchgänge nicht blockiert werden.

Autos, Kleinkrafträder und Fahrräder sind auf den dafür vorgesehenen Plätzen zu parken. Der Zutritt ist nur für FahrzeughalterInnen erlaubt. Die Geschwindigkeit ist in der Nähe des Schulgeländes deutlich herabzusetzen (Schrittgeschwindigkeit).

Unfälle und Verletzungen sind möglichst sofort der aufsichtführenden Lehrperson oder im Sekretariat zu melden.

2. Störung des Schulfriedens

Zu unterlassen sind auch jegliche Tätigkeiten, die zur Störung des Schulfriedens führen und einzelne Mitglieder oder die Schulgemeinschaft als Ganzes schädigen.

Dies sind insbesondere

  •  ein regelwidriges Verhalten im Umfeld der Schule, das zur Beeinträchtigung von Anwohnern führt, z.B. durch Lärm, Verschmutzung bzw. Vermüllung der Vorgärten und Bürgersteige (z.B. durch Zigarettenkippen) usw.
  •  das Stören schulischer Veranstaltungen
  •  das gezielte Herabwürdigen von Mitgliedern der Schulgemeinschaft (insbes. SchülerInnen, LehrerInnen) innerhalb der Schule oder auch zu Hause über Medien (z.B. auch umgangssprachlich: Mobbing im Internet, Cyberbullying).

3. Persönliches Eigentum und Schuleigentum

  •  Wertsachen oder größere Geldbeträge gehören nicht in die Schule! Geld, Fahrkarten usw. müssen am Körper getragen werden (z.B. im Brustbeutel).
  •  Für den Inhalt der Schultaschen besteht Versicherungsschutz nur für Gegenstände, die für den Unterricht benötigt werden, nicht für Wertsachen.
  •  Alle sind für ihr persönliches Eigentum verantwortlich und haben auch das Eigentum anderer zu achten.
  •  Für Schäden am Schuleigentum (Gebäude, Türen, Fenster, Mobiliar, Geräte, Lernmittel, Bücher usw.), die mutwillig oder grob fahrlässig herbeigeführt werden, haftet der Verursacher/ die Verursacherin bzw. seine/ ihre Eltern.
  •  Schäden sind sofort dem Klassenlehrer/ der Klassenlehrerin und dem Hausmeister zu melden.
  •  Fundgegenstände sind beim Hausmeister abzugeben.

4. Sauberkeit und Ordnung

Alle sind für die Sauberkeit in der Schule und auf dem Schulgelände mitverantwortlich; ggf. wird auch die Beseitigung “fremden” Abfalls erwartet.

Für die Sauberkeit der Aula nach der 6. Stunde sind die Stammkurse der Klassenstufen 11 und 12 verantwortlich. Die Aula sollte besenrein hinterlassen werden.

Im wöchentlichen Wechsel übernimmt eine Klasse der Klassenstufen 5 bis 10 den Hofdienst (Reinigungsdienst).

Der Müll wird wie in der Region üblich getrennt.

Die Pflanzen auf dem Schulgelände müssen geschont werden.

5. Sonstiges Verhalten

a) Ein pünktlicher Unterrichtsbeginn und -schluss muss gewährleistet sein. Beim ersten Schellen vor dem Unterrichtsbeginn und am Schluss der großen Pausen gehen alle unmittelbar zu ihren Unterrichtsräumen. Fehlt eine Lehrkraft, meldet der Klassensprecher/ die Klassensprecherin dies nach 5 Minuten im Sekretariat.

b) Während des Unterrichts ist alles zu unterlassen, das die eigene Konzentration, die der Mitschüler/ Mitschülerinnen oder die des Lehrers/ der Lehrerin beeinträchtigen könnte. Dies gilt auch für Kaugummikauen, Essen und dergleichen.

c) Die Schülerinnen und Schüler tragen auch durch ihre Kleidung dem Umstand Rechnung, dass die Schule für alle ein Arbeitsplatz ist. (z.B. ist daher in Sommermonaten sehr leichte Freizeitkleidung unerwünscht).

d) In Freistunden bzw. nach Unterrichtsschluss halten sich die Schülerinnen und Schüler in den dafür vorgesehenen Räumen (insbes. Aula, Bibliothek) auf. Der Aufenthalt auf den Schulhöfen ist nur gestattet, wenn der Unterricht nicht gestört wird; z.B. ist deshalb das Spielen auf den Höfen, insbesondere auf dem kleinen Schulhof III vor der Turnhalle in der Regel nicht möglich..

e) Nutzung elektronischer Medien

Auf dem gesamten Schulgelände ist während der Unterrichtszeit (auch in den Pausen) die Nutzung von Mobiltelefonen und ähnlichen elektronischen Medien verboten.

(Handys und andere Medien werden auf eine Stufe gesetzt, da schon heute alle Funktionen der Bild-/Tonaufzeichnung und –wiedergabe in einem Gerät integriert sein können.)

Handys und andere elektronische Geräte dürfen nur ausgeschaltet in der Schultasche mitgeführt werden.

Ausnahmen für die MSS:

Nutzungsmöglichkeit elektronischer Geräte ausschließlich in den Räumen

B 104 und B 105 (MSS-Räume).

Nach 13:00 Uhr ist die Nutzung in der Pausenhalle und dem Schulhof grundsätzlich erlaubt.

Außerdem gibt es natürlich Sonderregelungen für den unterrichtlichen Einsatz.

Bei Zuwiderhandlungen wird das Gerät eingezogen und erst nach Kenntnisnahme durch die Eltern wieder zurückgegeben.

Grundsätzlich jedoch sind während des Aufenthaltes in unserer Schule elektronische Medien nicht nötig und auch nicht sinnvoll. Durch das allen SchülerInnen zugängliche „Schülertelefon“ ist eine Verbindung zur Außenwelt jederzeit möglich, in Ausnahmefällen auch über das Sekretariat.

Für die Nutzung aller Medien gilt zudem das Recht auf das eigene Bild und den eigenen Ton. Ton-, Bild- und Filmaufnahmen sind daher grundsätzlich untersagt. (Ausnahmen nur mit Genehmigung der Schulleitung bei unterrichtsdienlichen Anlässen)

Handys bei Kurs- / Klassen- /Abiturarbeiten

Bei Klassen-, Kurs- oder Abiturarbeiten muss das Gerät ausgeschaltet und gut sichtbar entweder auf dem Arbeitstisch liegen oder beim aufsichtsführenden Lehrer abgegeben werden.

Es gilt als Täuschungsversuch, wenn bei solchen Arbeiten auch außerhalb des eigentlichen Arbeitsraumes (z.B. beim Besuch der Toilette) ein Handy benutzt wird.

f) Die Schule behält sich vor, von Fall zu Fall das Mitbringen bestimmter Gegenstände einzuschränken, sofern sie dies aus pädagogischen Gründen für erforderlich hält.

g) Das Rauchen ist auf dem Schulgelände per Gesetz verboten. Für die RaucherInnen der Oberstufe ist ein Raucherplatz am oberen Ende des C-Gebäudes eingerichtet. Grundsätzlich gilt der Nichtraucherschutz. Das Rauchen vor dem Friedhof und auf den Bürgersteigen der angrenzenden Straßen ist wegen der damit verbundenen Verunreinigungen unerwünscht (siehe auch: §2 Störung des Schulfriedens).

Der Handel mit jeglicher Art von Rauschmitteln (Alkohol, Rauchwaren usw.) sowie de-ren Konsum auf dem Schulgelände ist untersagt. Da der Handel oder die Weitergabe von Rauschmitteln eine besonders ernste Gefährdung anderer SchülerInnen darstellt, führen Zuwiderhandlungen in der Regel zum Schulausschluss.

h) Für das Verhalten im Falle der Gefahr wird auf den Alarmplan verwiesen. Eigene Re-geln gibt es auch für das Verhalten am Busbahnhof. Beide Regelungen hängen in allen Klassenräumen aus.

6. Pausen

Pausen sind zur Erholung aller da. In den Pausen werden die Klassenräume gelüftet. Zu Beginn der großen Pausen verlassen die Schüler/ die Schülerinnen vor dem Lehrer/ der Lehrerin den Unterrichtsraum und gehen unverzüglich auf die Pausenhöfe. Die Klassenräume werden abgeschlossen. In diesen Pausen kann zusätzlich die Aula als Aufenthaltsraum genutzt werden, solange Sicherheit und Übersichtlichkeit gewährleistet sind. Dies entscheidet die aufsichtführende Lehrperson.

Bei Regen dienen neben der Aula auch die größeren Gänge und Flure als Aufenthaltsräume (ausgenommen ist die Physiketage).

Der Aufenthalt in der Bibliothek ist für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-10 nur zur Ausleihe von Büchern erlaubt.

Ballspiele während der Pausen sind nur erlaubt, solange Rücksicht auf Mitschüler und Mitschülerinnen sowie auf die gärtnerischen Anlagen genommen wird.

Toiletten sind keine Aufenthaltsräume.

Es dürfen nur die Toiletten der eigenen Schule benutzt werden.

7. Verlassen des Schulgeländes

Schülerinnen und Schüler der Klasse 5 – 10 dürfen das Schulgelände nur unter bestimmten Voraussetzungen verlassen:

a) in der Mittagspause (bei nachfolgendem Unterricht oder AG-Teilnahme) mit einer

entsprechenden Einverständniserklärung der Eltern

b) in allen anderen Pausen und in Freistunden mit Erlaubnis eines Lehrers (in der Regel des Klassenlehrers und mit triftiger Begründung)

c) bei vorzeitig beendetem Unterricht mit der entsprechenden Einverständniserklärung der Eltern; dies gilt hier nur für die Klassen 5-8 (ab Klassenstufe 9 ist dies den Schülern freigestellt).

Schülerinnen und Schülern der MSS ist das Verlassen des Schulgeländes zu allen o.a. Zeiten erlaubt. Doch erlischt dann für sie ebenso wie für alle anderen Schüler bei den o.a. Möglichkeiten der gesetzliche Unfallversicherungsschutz, da dieser normalerweise nur für den direkten Schulweg gewährleistet ist. Während der Wartezeiten auf die Busse halten sich die Schülerinnen und Schüler in den dazu bestimmten und beaufsichtigten Räumen auf (Aula, Bibliothek).

8. Klassenordnung

In jeder Klasse wird ein regelmäßig wechselnder Ordnungsdienst eingerichtet; außerdem werden Verantwortliche für die Klassenbuchführung und die Kontrolle des Inventars benannt.

Die Klasse sollte sich nicht nur für ihren eigenen Raum verantwortlich fühlen, sondern auch für den unmittelbar angrenzenden Bereich (z.B. Flure).

Nach Unterrichtsschluss müssen alle Stühle eingehängt bzw. auf die Tische gestellt werden. Die Fenster sind zu schließen und das Licht ist auszuschalten.

Die Klassen sind durch einen Klassenordnungsdienst am Ende des Schultages (i.d.R. al-so nach der 5. oder 6. Std.) besenrein dem Putzpersonal zu hinterlassen.

(Besen und Kehrblech finden sich in jeder Klasse).

Im übrigen kann sich jede Klasse eine eigene Klassenordnung geben.

9. Verstöße gegen die Hausordnung

Verstöße gegen die Hausordnung werden in angemessener Weise geahndet.

10. Inkrafttreten

Diese Hausordnung tritt am 01.05.2010 in Kraft.

II. Wiedtal-Gymnasium Neustadt (Wied) und Realschule Neustadt (Wied)

Ergänzung der Hausordnung für die Fachräume

1. Fach-Unterrichtsräume dürfen von Schülerinnen und Schülern nur betreten werden, wenn die Lehrkraft anwesend ist. Diese verlässt nach Unterrichtsschluss als Letzte den Raum und schließt ab.

2. Auf die Lehrperson wartende Schülergruppen sollten sich so verhalten, dass ein ungehinderter Durchgang gewährleistet ist.

3. Zu den Vorbereitungs- und Sammlungsräumen haben Schülerinnen und Schüler grundsätzlich keinen Zutritt, es sei denn im Auftrag und in Anwesenheit einer Lehrperson. Ausgenommen hiervon sind Lerngruppen der MSS und des 9. und 10. Schuljahres, die sich mit speziellen experimentellen Arbeiten beschäftigen (z. B. Anfertigen einer Facharbeit, Jugend forscht). Aber auch in diesen Fällen arbeiten sie unter der Verantwortung einer bestimmten Lehrperson und stehen insofern unter deren Aufsicht.

4. Geräte und Unterrichtsmaterialien sollen pfleglich behandelt werden. Sie sind nach dem Unterricht bzw. nach Abschluss eines Experiments wieder an ihren Platz zurückzustellen. Sofern die Strom- oder Gasversorgung eingeschaltet wurden, müssen diese unbedingt am Ende der Stunde wieder abgeschaltet werden.

5. Beschädigte und zerstörte Gegenstände werden von der Lehrkraft, die den Defekt feststellt, unverzüglich dem Sammlungsleiter / der Sammlungsleiterin gemeldet, damit im Inventarverzeichnis ein entsprechender Vermerk vorgenommen und eine Reparatur oder Neubestellung in die Wege geleitet werden kann.

6. Die einzelnen Fachlehrer/ Fachlehrerinnen achten nach Unterrichtsschluss darauf, dass die Räume in einem ordnungsgemäßen Zustand verlassen werden. Eine kurze Kontrolle der Schülertische ist notwendig, damit bei eventuellen Beschädigungen oder Verunreinigungen die hierfür Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden können. Die Wandtafel sollte am Ende der Stunde gesäubert werden.

7. Diese Regelungen gelten auch für fachfremde Lehrkräfte und sollten von diesen ebenfalls sorgfältig beachtet werden.

Eine Übersicht

zu weiterem Informationen und Formularen finden Sie

hier

Schließfächer

für Schülerinnen und Schüler

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